TEILNAHMEBEDINGENEN – HOFER OSTERJACKPOT

  • §1 Allgemeines

    (1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die HOFER Kommanditgesellschaft (nachfolgend "HOFER" genannt). Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist HOFER sowie die SAFE Promotions GmbH (nachfolgend "SAFE Promotions" genannt) zuständig und verantwortlich.

    (2) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.

    (3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig.

    (4) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

  • §2 Teilnahmeberechtigung

    (1) Der Teilnehmer erklärt, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    (2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

    (3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind sämtliche Dienstnehmer der SAFE Promotions GmbH.

  • §3 Gewinn

    Die Teilnehmer haben die Chance auf folgende Preise:

    (1) Jackpotpreise: Wer den Jackpot durch Eingabe des Codes knackt, gewinnt den entsprechenden Jackpotwert in Form von HOFER Warengutscheinen in verschiedenen Höhen im Wert von bis zu 3.000,00 Euro. Die HOFER Warengutscheine werden auf maximal 250,00 € je Gutscheinkarte aufgeteilt. Der Jackpot von bis zu 3.000,00 Euro wird täglich mindestens einmal ausgeschüttet. Die Höhe des Jackpots steigt mit jeder Einlösung um mindestens 0,01 Euro, gedeckelt mit 3.000,00 Euro. Der Jackpot wird ausgeschüttet, sobald eine vorab definierte Anzahl an Einlösungen erreicht wurde oder bei Erreichen eines bestimmten Zeitpunktes. Der Zeitpunkt, zu welchem der Jackpot geknackt wird, erfolgt über ein Zufallsprinzip.

  • §4 Durchführung des Gewinnspiels

    (1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit von 24.03.2025, 00:01 Uhr MEZ bis einschließlich 20.04.2025, 23:59 Uhr MEZ, möglich.

    (2) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, benötigen die Teilnehmer einen Glückscode. Dieser Glückscode ist im Glückslos abgebildet, welches Kunden unabhängig vom Einkaufswert gemeinsam mit dem Kassenbon erhalten. Dies gilt für Einkäufe in allen HOFER Filialen in Österreich während der Öffnungszeiten und innerhalb des genannten Teilnahmezeitraums. Glückslose werden verteilt, solange der Vorrat reicht. Im Online Shop werden keine Glückslose ausgegeben. Haben Kunden ein Los erhalten, können sie dieses öffnen und den QR-Code scannen oder den Glückscode manuell auf hofer-osterjackpot.at eingeben. Anschließend muss das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und abgesendet werden. Da die HOFER Filialen sonntags nicht geöffnet haben, können Kunden keine neuen Lose erhalten, aber sie haben die Möglichkeit, ihre noch ungenutzten Lose von vorherigen Tagen an den Sonntagen einzulösen. Kunden können an einem Tag beliebig oft einkaufen und auch mehrere Lose an einem Tag einlösen. Ein Los muss nicht zwingend am erworbenen Tag eingelöst werden, es kann an einem beliebigen Tag im Teilnahmezeitraum eingelöst werden. Unabhängig davon, ob der Teilnehmer den Jackpot knackt oder nicht, bekommt er jedes Mal nach erfolgreicher Dateneingabe einen Coupon (HOFER-Warengutschein) über € 5 ab einen Einkaufswert von € 40 per E-Mail zugesendet (Print@Home). Es handelt sich dabei um einen allgemeinen Coupon, der auch über andere Medien verteilt wird und nicht unmittelbar mit dem Osterjackpot in Verbindung steht.
    Dieser Coupon kann einmalig von 24.03. bis 30.04.2025 in allen HOFER-Filialen in Österreich für einen Einkauf im Wert von mindestens 40 Euro eingelöst werden. Ausgenommen sind Bücher, Babyanfangsnahrung, Pfand, HoT Ladebons sowie HOFER Gutscheinkarten und Gutschein-/Wertkarten von Partnerunternehmen/Drittanbietern. Nicht mit anderen Coupons kombinierbar, auch nicht vom gleichen Typ. Der Coupon ist nicht teilbar und nicht in bar ablösbar. Der Coupon wird nicht verzinst. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht kein Anspruch auf Erstattung. Keine Online-Einlösung möglich.

    (3) Die Gewinne werden unter allen Teilnehmern verlost, welche das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

    (4) Mehrfachteilnahmen pro Tag sind erlaubt.

    (5) Die Auslosung wird von SAFE Promotions per Zufallsprinzip durchgeführt.

    (6) Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    (7) Bis zum 31.5.2025 sind die Teilnehmenden verpflichtet, ihr Original-Aufreisslos mit dem Code im Gewinnfall zu Prüfungszwecken aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen. Im Falle eines Betrugsversuchs behält sich HOFER vor, die Teilnehmenden vom Gewinnspiel auszuschliessen.

  • §5 Annahme des Gewinns

    Jackpotpreise: Die Gewinner erhalten nach Eingabe des Codes eine Gewinnmeldung auf hofer-osterjackpot.at und werden dazu aufgefordert Ihre postalische Adresse sowie Ihr Geburtsdatum anzuführen. Anschließenden werden den Gewinnern innerhalb von 14 Arbeitstagen die HOFER Warengutscheine im gewonnenen Wert postalisch zugesandt. Die HOFER Warengutscheine werden auf maximal 250,00 € je Gutscheinkarte aufgeteilt. Die Zustellung erfolgt ausschließlich an eine Zustelladresse in Österreich. Der Gewinn kann in allen HOFER Filialen in Österreich sowie im HOFER Online-Shop eingelöst werden. Es besteht kein Recht auf Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sowie Missbrauch. Bei technischen Störungen berechtigt sich HOFER zur Ablehnung der Zahlung mittels Gutscheinkarte. Es ist keine Verzinsung oder Barauszahlung möglich. Die Restguthabenabfrage des HOFER-Warengutscheins kann unter https://www.hofer.at/de/services/gutscheinwert-pruefen.html durchgeführt werden. Der Gesamtwert der möglichen Gewinne über alle Spielrunden beträgt 90.000 Euro. Der Jackpot kann während der Laufzeit mindestens einmal täglich geknackt werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns sind HOFER bzw. SAFE Promotions nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Es bleibt HOFER nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, den Gewinn anderweitig zu verwenden (z. B. für ein anderes Gewinnspiel). Der Gewinner nimmt zur Kenntnis, dass HOFER seine Daten an den Auftragsverarbeiter SAFE Promotions zum Zwecke der Gewinnspielabwicklung bekannt gibt.

  • §6 Veröffentlichung

    (1) Die Teilnehmer nehmen bei der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich zur Kenntnis, dass HOFER den Vornamen sowie Initial des Nachnamens der Gewinner auf der Seite hofer-osterjackpot.at im Bereich «Die glücklichen Jackpot-Gewinner:innen» veröffentlichen darf.

  • §7 Störungen im Ablauf; Haftung

    (1) HOFER behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels oder der Internetseite besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

    (2) HOFER hat das Recht, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmer, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.

    (3) HOFER übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird.

    (4) HOFER haftet nur für Schäden, die von HOFER oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  • §8 Datenschutzhinweis

    (1) Der Teilnehmer nimmt den Datenschutzhinweis unter https://www.hofer.at/datenschutzhinweis zur Kenntnis.

  • §9 Schlussbestimmungen

    (1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wels.

    (2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegebenenfalls eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

  • Stand: 14.03.2025